höhere Gewalt

höhere Gewalt
höhere Gewalt

Deutsch Wörterbuch. 2015.

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  • Höhere Gewalt — Höhere Gewalt. Aus dem Streit der Meinungen über Sinn und Tragweite des Begriffs haben sich zwei Sätze zu allgemeiner Anerkennung durchgerungen, nämlich: 1. daß unter den Begriff der höheren Gewalt nur fallen von außen kommende Ereignisse, die… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Höhere Gewalt —   Als »höhere Gewalt« bezeichnet man etwas [Unvorhergesehenes], auf das man keinen Einfluss hat: Bei solch einem Unwetter kann das Gartenfest natürlich nicht stattfinden das ist höhere Gewalt! …   Universal-Lexikon

  • höhere Gewalt — höhere Gewalt,   lateinisch Vis maior, im Schuldrecht ein von außen einwirkendes, nicht beeinflussbares und auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, z. B. Sturm, Erdbeben, Blitzschlag. Höhere Gewalt kann ein Grund sein, für …   Universal-Lexikon

  • Höhere Gewalt — (lat. Vis major, franz. Force majeure) bezeichnet jedes äußere Ereignis, das auch durch die größte, den gegebenen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können (elementare Ereignisse,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Höhere Gewalt — (lat. vis major, frz. force majeure), s.v.w. Naturgewalt (Blitzschlag, Hagel, Erdbeben etc.); juristisch auch das Ereignis, das der Betroffene nicht verschuldete und durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte (Überfall von… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • höhere Gewalt — (f) eng act of God …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • Höhere Gewalt — Die höhere Gewalt (von lat. vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis… …   Deutsch Wikipedia

  • höhere Gewalt — 1. Haftpflichtrecht: Ein von außen kommendes, unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet werden kann. Der Schuldner haftet regelmäßig nicht für h.G. Unternehmen, die für den von ihnen… …   Lexikon der Economics

  • Gewalt — Ge·wạlt die; , en; 1 nur Sg; Gewalt (gegen jemanden / etwas) das Benutzen von körperlicher Kraft, Macht, Drohungen o.Ä., um jemanden zu verletzen oder um jemanden zu zwingen, etwas zu tun <brutale, rohe Gewalt; Gewalt anwenden; etwas mit… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Gewalt — Das ist höhere Gewalt: das ist ein Eingriff, der auf das Walten der Natur (auf göttliche Macht) zurückgeht. Als juristischer Begriff bezeichnet ›höhere Gewalt‹ eine außerhalb des Bereichs menschlicher Voraussicht liegende Schadensursache, für die …   Das Wörterbuch der Idiome

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