fällig werden

fällig werden
fällig werden

Deutsch Wörterbuch. 2015.

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  • Fällig werden — Fällig werden, 1) für besiegt in der Sache erklärt od. zu Bezahlung der Kosten, auch zu einer Strafe verurtheilt sein; 2) das Eintreten des Zeitpunktes, an welchem die Gegenleistung für eine früher empfangene Leistung zu realisiren ist od. an… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • fällig werden — anfallen …   Universal-Lexikon

  • fällig — Adj std. (10. Jh.), mhd. vellec, vellic, ahd. fellīg Stammwort. Eigentlich zum Fallen kommend , in dieser Bedeutung noch in baufällig, fußfällig u.ä. Da fallen auch vom Nachwuchs der Tiere und vom Ertrag von Bäumen und Pflanzen gebraucht wird,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • fällig — fäl|lig [ fɛlɪç] <Adj.>: a) (zu einem bestimmten Zeitpunkt) zu zahlen: der fällige Betrag; die Miete ist am ersten Tag des Monats fällig. Syn.: ↑ zahlbar. b) seit längerer Zeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig, zur Erledigung… …   Universal-Lexikon

  • fällig — fallen: Das altgerm. Verb mhd. vallen, ahd. fallan, niederl. vallen, engl. to fall, schwed. falla ist verwandt mit armen. p ul »Einsturz« und der balt. Sippe von lit. pùlti »fallen«. – Wichtige Präfixbildungen und Zusammensetzungen mit »fallen«… …   Das Herkunftswörterbuch

  • anfallen — fällig werden; angreifen * * * an|fal|len [ anfalən], fällt an, fiel an, angefallen: 1. <tr.; hat plötzlich, in einem Überfall gewaltsam vorgehen (gegen jmdn.): sie wurde plötzlich von einem Mann, Hund angefallen. Syn.: ↑ angehen, ↑ angreifen …   Universal-Lexikon

  • Arbeitszeugnis — Handschriftliches Arbeitszeugnis Max Liebermanns für seinen Pförtner, 1927: Hierdurch bescheinige ich, daß Herr Paul Neumann vom 1sten August 1915 bis 1sten März 1927 als Pförtner in meinem Hause war: er hat die Stelle zu meiner vollen… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsvertetergesetz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Recht der Handelsvertreter im Handelsgesetzbuch unter den §§ 84–92 regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsvertreterrecht — Das Recht der Handelsvertreter in § 84 bis § 92 Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter durch spezielle Bestimmungen. Inhalt sind überwiegend Schutzbestimmungen für Handelsvertreter …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsvertretervertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Recht der Handelsvertreter im Handelsgesetzbuch unter den §§ 84–92 regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes… …   Deutsch Wikipedia

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