Nebenvertrag

Nebenvertrag
Nebenvertrag

Deutsch Wörterbuch. 2015.

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  • Pactum — (lat.), 1) im Allgemeinen jeder Vertrag; 2) nach Römischem Rechte eine formlose vermögensrechtliche Übereinkunft mehrer Personen, welche aber nicht geeignet war, eine klagbare Obligation zu Stande zu bringen, weil ihr die Voraussetzungen eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Italienische Ägäis-Inseln — Als Italienische Ägäis Inseln (italienisch Isole italiane dell Egeo, auch Italienischer Dodekanes genannt) gehörte die heute griechische Inselgruppe Dodekanes mit der Hauptinsel Rhodos vom 24. Juni 1923 bis 1943 zum Königreich Italien.… …   Deutsch Wikipedia

  • Reubuße — (Arrha poenitentialis), eine Buße, welche der eine Contrahent zu zahlen hat, wenn er von dem bereits völlig abgeschlossenen Vertrage wiederum einseitig zurücktritt. Der Regel nach muß diese Befugniß zum Rücktritt (Reukauf, Jus poenitendi) dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsdiener — Staatsdiener, 1) im weiteren Sinne alle diejenigen Personen, welche vermöge einer besonderen vom Inhaber der Staatsgewalt unmittelbar od. mittelbar ausgehenden Verpflichtung dem Staate od. für die Zwecke desselben Dienste leisten. In diesem Sinne …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Adjectum pactum — (lat.), ein Nebenvertrag …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Clausel [1] — Clausel (v. lat. Clausŭla), 1) Schluß, Ende einer Sache; 2) einschränkende Bedingung, Vorbehalt, Verwahrung; bes. 3) (Clausula, Rechtsw.), jeder einer Rede od. einem Rechtsgeschäft beigefügte Satz, in dem irgend etwas näher bestimmt, erklärt od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Garantie — Garantie, 1) im Allgemeinen so v.w. Sicherung; 2) in Verhältnissen des öffentlichen Rechts eine durch Verträge od. organische Einrichtungen geschaffene Sicherheit zur Aufrechterhaltung der Rechte der Völker gegen einander od. der Staatsbürger… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Garantīe — (franz., v. althochd. werên, »gewähren«) ist soviel wie Gewährleistung, Sicherstellung, Übernahme der Haftpflicht, Verbürgung. Im öffentlichen Recht kommt die G. als Bürgschaft (Garantievertrag) des Staates für ein gemeinnütziges… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Intervention — (lat., »Dazwischenkunft«), Einmischung, besonders gebieterisches Eingreifen eines Staates in solche Angelegenheiten eines andern, die an und für sich dem freien Ermessen des letztern unterliegen, mögen sie nun dessen Verfassung und Verwaltung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kassation — (frz.), Entlassung, Amtsentsetzung; Vernichtung einer Urkunde; Nichtigkeitserklärung eines Urteils. Kassationsgericht, Kassationshof, oberstes Gericht, welches über Nichtigkeitsbeschwerden erkennt. – Kassatōrisch, aufhebend; kassatorische Klausel …   Kleines Konversations-Lexikon

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