- Interimsschein
- Interimsschein
Deutsch Wörterbuch. 2015.
Deutsch Wörterbuch. 2015.
Interimsschein — Interimsschein, 1) der Schein, welchen ein Schuldner über eine eigentlich fällige, aber vom Gläubiger noch gestundete Leistung einer Schuld einstweilen ausstellt; ist derselbe in Wechselform, so heißt er Interimswechsel; 2) (Interimsactie), der… … Pierer's Universal-Lexikon
Interimsschein — (Interimsquittung), im allgemeinen eine vorläufige Bescheinigung über eine Leistung, die bis zur Ausstellung einer endgültigen Urkunde Geltung haben und gegen diese zurückgegeben werden soll. Im Aktienverkehr sind Interimsscheine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Interimsschein — Intĕrimsschein, bei Aktienunternehmungen eine dem Aktionär gegebe Urkunde über geleistete Rateneinzahlungen, heißt, wenn darin nach Volleinzahlung die Aktie versprochen wird, auch Promesse. Auch Urkunden über zu liefernde oder gelieferte, aber… … Kleines Konversations-Lexikon
Interimsschein — Interimsschein, der von dem Schuldner einstweilen ausgestellte Schein über eine fällige, aber von dem Gläubiger gestundete Zahlung; Interimswechsel, s. Wechsel … Herders Conversations-Lexikon
Interimsschein — Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den die gleichen… … Deutsch Wikipedia
Interimsschein — Ịn|te|rims|schein 〈m. 1; Bankw.〉 Anteilschein für eine Aktie vor deren Ausgabe * * * Ịn|te|rims|schein, der (Wirtsch.): Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Aktiengesellschaft vor Ausgabe der Aktien; Zwischenschein. * * *… … Universal-Lexikon
Interimsschein — ⇡ Zwischenschein … Lexikon der Economics
Interimsschein — Ịn|te|rims|schein (vorläufiger Anteilschein statt der eigentlichen Aktie) … Die deutsche Rechtschreibung
Zwischenschein — Zwị|schen|schein, der (Wirtsch.): Interimsschein. * * * Zwischenschein, Ịnterims|schein, Anrechtsschein, vorläufige Urkunde über gezeichnete Aktien bei Gründung oder Kapitalerhöhung einer AG vor Ausgabe der eigentlichen Aktien. Der… … Universal-Lexikon
Anrechtsschein — Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den die gleichen… … Deutsch Wikipedia