- Aufwendungen
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Deutsch Wörterbuch. 2015.
Deutsch Wörterbuch. 2015.
Aufwendungen — Aufwendungen, 1) Betriebswirtschaftslehre: Aufwand. 2) Zivilrecht: freiwillige Aufopferung von Vermögenswerten im Interesse eines anderen, z. B. die Auslagen eines Beauftragten für den Geschäftsherrn. Hiervon zu unterscheiden sind… … Universal-Lexikon
Aufwendungen — Aufwendungen, auch Verwendungen, im gemeinen Recht Impensen (lat. impensae) genannt, der Aufwand an Geld, Zeit, Kraft etc., der zu machen nötig ist oder gemacht wird, um irgend etwas zu erreichen, zu bewerkstelligen. Das gemeine Recht unterschied … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aufwendungen — I. Rechnungswesen:1. Begriff: Periodisierte ⇡ Ausgaben einer Unternehmung für die während einer Abrechnungsperiode verbrauchten Güter, Dienstleistungen und öffentlichen Abgaben, die in der ⇡ Erfolgsrechnung den ⇡ Erträgen gegenübergestellt werden … Lexikon der Economics
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes — als ⇡ Bilanzierungshilfe in der ⇡ Handelsbilanz aktivierungsfähige, aber nicht aktivierungspflichtige ⇡ Aufwendungen (§ 269 HGB). Der Posten ist in der ⇡ Bilanz vor dem Anlagevermögen auszuweisen, in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens… … Lexikon der Economics
periodenfremde Aufwendungen — ⇡ Aufwendungen, die wirtschaftlich nicht zum gerade abzurechnenden Zeitabschnitt gehören, z.B. Steuernachzahlung. Gegensatz: ⇡ Periodenfremde Erträge. Vgl. auch ⇡ Periodenabgrenzung, ⇡ Periodeneinzelkosten, ⇡ Periodengemeinkosten … Lexikon der Economics
sonstige betriebliche Aufwendungen — Position der ⇡ Gewinn und Verlustrechnung (GuV) gemäß § 275 HGB, deren Inhalt sich auch danach richtet, ob nach dem ⇡ Gesamtkostenverfahren oder dem ⇡ Umsatzkostenverfahren gegliedert wird. 1. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens: S.b.A. sind … Lexikon der Economics
außerordentliche Aufwendungen — 1. Kostenrechnung: Teil der ⇡ neutralen Aufwendungen. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen (anders: ⇡ Betriebsfremde Aufwendungen) und nur einmal (außergewöhnliche Aufwendungen) oder nur unregelmäßig (periodenfremde… … Lexikon der Economics
Ersatz vergeblicher Aufwendungen — Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ein Rechtsbegriff aus dem Schadensersatzrecht. Manchmal tätigt der Gläubiger im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Leistung des Schuldners Aufwendungen, die dann – zum Beispiel durch die Mangelhaftigkeit… … Deutsch Wikipedia
neutrale Aufwendungen — neutraler Aufwand; Aufwendungen, die keine ⇡ Kosten darstellen; d.h. der Aufwand, der nicht ⇡ Zweckaufwand, also nicht durch den betrieblichen Leistungsprozess der Periode verursacht oder einmaliger Aufwand ist. N.A. lassen sich gliedern in: (1)… … Lexikon der Economics
außergewöhnliche Aufwendungen — ⇡ außerordentliche Aufwendungen … Lexikon der Economics